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September 2011
“Bleibt hungrig, bleibt tollkühn” – eine Rede von Steve Jobs, die zum Grundeinkommen passt
Erwerbsarbeit, Elternschaft und das männliche Selbstbild – Zu einem Interview mit Remo Largo
Der Tagesanzeiger (Schweiz) hat ein Interview mit Remo Largo geführt, einem renommierten Kinderarzt, in dem interessante Fragen unserer Zeit aufgeworfen werden. Es geht auch um den Stellenwert von Erwerbstätigkeit und die Vorstellungen von Familie heute. Zum Greifen nahe ist das bedingungslose Grundeinkommen, auch wenn die Sprache darauf nicht kommt. Mein Kommentar widmet sich den widersprüchlichen Teilen des Interviews.
“Kritik an der Zinskritik” – ein Beitrag auf den Nachdenkseiten
Die Nachdenkseiten haben einen Beitrag veröffentlicht, der “Kritik an der Zinskritik” übt. Lesenswert ist er, weil er Thesen aufgreift und diskutiert, die auch in der Grundeinkommensdiskussion regelmäßig vorgebracht werden.
Ausführungen der Nachdenkseiten zum bedingungslosen Grundeinkommen haben wir mehrfach kommentiert, siehe z.B. “Nachdenkseiten. – Werthaltung die zweite”.
“Treffen der süddeutschen Grundeinkommensinitiativen” und Aktionstreffen BIEN-Kongress
Auf zwei Termine möchten wir hinweisen:
1)
Das Netzwerk Grundeinkommen gemeinsam mit der Initiative Grundeinkommen Ulm lädt zu folgendem Treffen ein:
“Liebe Mitglieder des Netzwerks Grundeinkommen und der Grundeinkommens-Initiativen in Baden-Württemberg und Bayern,
wir laden Sie herzlich ein zum ersten Regionaltreffen Süd des Netzwerks Grundeinkommen!
Zeit: Samstag 17. September von 10 bis 17 Uhr
Ort: Café im Kornhauskeller, Nebenzimmer, Hafengasse 19, 89073 Ulm…”
2)
Subject: [Grundeinkommen] Einladung zum Aktionstreffen für Aktionstage anlässlich BIEN-Kongress 2012
Grundeinkommen im Landtag Mecklenburg Vorpommern
Dafür wirbt Steven Fothke angesichts der bevorstehenden Langstagswahlen in Mecklenburg Vorpommern. Er tritt als freier Kandidat an. Der Wahltermin ist der 4. September.
“Ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle” – bei ZEIT online
Unter diesem Titel hat Dieter Wermuth einen Beitrag zum Grundeinkommen im ZEIT-Blog “Herdentrieb” publiziert. Kommentare gibt es auch schon.
“Alleinerziehende müssen Vollzeit arbeiten” sagt der Bundesgerichtshof
Das Urteil des Bundesgerichtshof aus dem vergangenen Juli lässt tief blicken (Siehe Bundesgerichtshof). Die Frankfurter Rundschau zitiert folgendermaßen:
“Der betreuende Elternteil müsse die Gründe für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts über das dritte Lebensjahr hinaus darlegen und beweisen. Das Kind könne in einer offenen Ganztagsschule betreut werden. Es sei „nicht ersichtlich, ob es daneben einer persönlichen Betreuung durch die Beklagte (Mutter) bedarf, die einer Vollzeiterwerbstätigkeit entgegenstehen könnte“, so der BGH. Demnach müsste die Mutter genauso viel arbeiten wie ihr Ex-Mann, der das Kind nicht betreut. (dpa)”
Wie viel den Bedürfnissen von Kindern angemessener stellt sich ein bGE dar, dass zum einen die Unterhaltsfrage klärt und den Unterhalt sichert, zum anderen dem alleinerziehenden Elternteil überlässt, ob er nun für das Kind zuhause bleiben oder erwerbstätig sein möchte.
Siehe auch unseren früheren Beitrag “‘Förderung des Kindeswohls’ ohne Eltern“. Siehe auch “‘Vereinbarkeit’ von Familie und Beruf oder doppelter Verzicht?”
“Was passiert mit der Petition 1422 zum bGE”?
Diese Frage stellt Sandra Stoffers in ihrem Blog. Wir hatten im Juli darüber berichtet, nachdem Frau Wiest Post aus dem Bundestag erhalten hatte, dass nach der Anhörung der Petition im November 2011 nun alle Fraktionen dazu Bericht erstatten wollen. Die Petition ist also im Umlauf. Es sei an der Zeit, schreibt Frau Stoffers, dem Umlauf ein wenig auf die Sprünge zu helfen. Dazu hat sie ein Schreiben entworfen, das genutzt werden kann, um bei den Fraktionen des Deutschen Bundestages nachzufragen. Auch die Internetadressen hat sie gesammelt. Wir halten das für eine sehr gute Idee und werden entsprechende Anfragen an die Fraktionen schicken.
Folgendes Schreiben hat Frau Stoffers entworfen:
Der Tagesanzeiger (Schweiz) hat ein Interview mit dem Politikwissenschaftler Manfred G. Schmidt veröffentlicht, indem es auch um direkte Demokratie geht. Gerade seine Einschätzung der deutschen Lage in dieser Frage ist interessant:
“Wäre denn mehr direkte Demokratie in Deutschland überhaupt möglich?
Das Problem ist, dass die Verfassungsarchitekten gezielt auf die Repräsentativverfassung gesetzt haben. Dazu kommt, dass das Bundesverfassungsgericht in Deutschland extrem stark ist und das letzte Wort hat – nicht das Volk, wie in der Schweiz. Damit haben wir eine Struktur, die sich dagegen sperrt, dass man direktdemokratische Arrangements in grossem Umfang importieren könnte. Das würde wie ein Sprengsatz wirken und das Volk gegen die Verfassung und das Bundesverfassungsgericht aufwiegeln.
Mit anderen Worten: Mehr direkte Demokratie geht in Deutschland einfach nicht.
Ein bisschen mehr geht schon, aber Direktdemokratie nach Schweizer Muster geht nicht, solange die Verfassung gilt, die wir haben.”
Siehe auch “Dem Volk ein bißchen mehr zutrauen”