Das BGE folgt dem Bürgerprinzip, Staatsbürger sollten es auf jeden Fall erhalten. Für diejenigen, die in unserem Land leben und eine befristete oder auch dauerhafte Aufenthaltserlaubnis haben, wären verschiedene Lösungen denkbar. Sie könnten ein BGE in derselben Höhe erhalten oder auch ein reduziertes.
Die Bürger tragen unsere gemeinschaftliche Ordnung, sie übernehmen Verpflichtungen und ihre Loyalität zu unserer Gemeinschaft ist mit jeder Entscheidung, die sie treffen, gefordert. Das unterscheidet sie grundsätzlich von allen Nicht-Bürgern.
Loyalität als Bürger beinhaltet auch politisches Engagement, dort wo es notwendig ist, und der Einzelne einen Beitrag leisten kann. Damit verbunden ist auch Kritik an politischen Entscheidungen, die unserer Gemeinschaft langfristig schaden. Wer nicht Bürger ist, ist von all diesen Verpflichtungen frei, er trägt nicht die politische Ordnung, sondern fügt sich ihr nur. Er ist nicht Quelle der Entstehung des Rechts, sondern muss das Recht lediglich respektieren. Steuern zu zahlen ist nicht, wie man manchmal hören kann, Ausdruck einer Identifizierung mit unserer Gemeinschaft; auch Unternehmen zahlen Steuern und tragen dennoch nicht unsere politische Ordnung ebenso wie jeder Tourist.