Ein bedingungsloses Grundeinkommen sollte mit der Umgestaltung unseres Steuerwesens und auch der Besteuerungsprinzipien einhergehen. Vergleichbar radikal und einfach wie das bedingungslose Grundeinkommen in all seinen Momenten ist der Vorschlag von Götz Werner und Benediktus Hardorp, von der Ertragsbesteuerung (Einkommen und Gewinne) vollständig Abschied zu nehmen. Sie plädieren für die Umstellung auf eine Verbrauchssteuer (Konsumsteuer), die im Inland erhoben würde. Nicht der nominale Geldbesitz würde dabei besteuert, sondern seine Nutzung. Denn für unser Gemeinwesen ist nicht entscheidend, daß ein Bürger erhebliche Geldwerte besitzt, entscheidend ist, wozu er sie einsetzt.
Eine solche Besteuerung prämierte Ressourcenschonung, denn hoher Verbrauch von Ressourcen ginge mit hohen Kosten durch Besteuerung einher. Dies würde schon bei der Erzeugung von Gütern, für die Ressourcen aufgewendet werden müssen, greifen. Denn schonende Ressourcennutzung würde hier zu Kostenreduzierung führen. Investitionen und Konsum würden nicht mehr gleichbehandelt. Nicht mehr Beiträge zur Wertschöpfung, also Investitionen, produktive Erwerbsarbeit, unternehmerische Innovationen, würden durch Besteuerung belastet, sondern der Konsum: Nicht die Schaffung von Werten würde besteuert, sondern ihr Verzehr.
Die Umstellung auf eine Konsumsteuer und die Abschaffung anderer Steuerabschöpfungen hätte vielfache Konsequenzen. Der Wertschöpfungsprozeß erführe eine enorme Entlastung im Vergleich zu heute. Ökonomisch führte die Konsumsteuer zu einer Entlastung des Exports und zu einer Belastung des Imports. Importwaren würden durch die Konsumsteuer genauso besteuert wie im Land erzeugte Güter. Der inländische Wertschöpfungsprozeß würde damit gegenüber dem ausländischen Wertschöpfungsprozeß nicht mehr so benachteiligt sein wie heute.
In Verbindung mit einem bedingungslosen Grundeinkommen führte die Konsumbesteuerung zu einer radikalen Reduktion der sogenannten Lohnnebenkosten, denn das Grundeinkommen ersetzte gegenwärtige Transferleistungen bis zur Höhe des Grundeinkommens. Das Grundeinkommen würde nicht über Sozialversicherungsbeiträge finanziert, sondern über die Konsumsteuer. Dies entlastete die Arbeitskosten der Unternehmen. Den Wertschöpfungsprozeß befreiten wir dadurch von einer erheblichen Belastung, die er heute zu tragen hat. Administrativ ermöglichte eine Konsumbesteuerung eine enorme Vereinfachung und den Abbau von Bürokratie. Auch die Mittel, die durch solche Einsparungen entstehen, stünden der Finanzierung des Grundeinkommens und anderer staatlicher Aufgaben zur Verfügung.
Um unterschiedliche Gütergruppen und Dienstleistungen unterschiedlich zu besteuern, bedürfte es einer Staffelung der Konsumsteuer nach Güter- bzw. Dienstgruppen. Solche Güter, die dem täglichen Bedarf dienen, sollten niedriger besteuert werden als Luxusgüter. Auch hier gälte das Prinzip: wer mehr konsumiert, zahlt mehr.
Die Umstellung unseres Steuerwesens auf eine Konsumbesteuerung folgt dem Prinzip, das auch dem bedingungslosen Grundeinkommen zugrunde liegt: Engagement für das Gemeinwesen und Bereitschaft zu innovativer Leistung zu ermutigen und zu stärken. Nur eine solche Politik stärkt langfristig unser Gemeinwesen.
Der Weg dorthin ist nur durch eine sorgfältig durchzuführende Umstellung von der gegenwärtigen Einkommens- (Körperschaftssteuer usw.) zur Konsumbesteuerung gestaltbar. Die Absenkung der Einkommensteuer und das Anheben der Konsumsteuer im Gegenzug ist mit dem von Helmut Pelzer gemeinsam mit Ute Fischer ausgearbeitetenTransfergrenzenmodell möglich.