Dieser Einwand ist besonders voraussetzungsreich. Er geht nämlich davon aus, dass die menschliche Bildung und Entwicklung nur möglich ist, wenn den Menschen fürsorglich der richtige Weg gewiesen wird, ohne sie frei entscheiden zu lassen.
Dahinter steht letztlich die Vorstellung von einem Leben, das nur dann sich angemessen entfaltet, wenn es stets kontrolliert wird, ihm die Entscheidung nicht überlassen wird.
Die Familie ist der entscheidende Ort, an dem die Grundlagen dafür gelegt werden, als Erwachsener einmal Freiheitschancen maximal nutzen zu können und der Gemeinwohlbindung zu folgen. Selbstverständlich entfaltet sich der Einzelne nur so gut, wie eine Gemeinschaft ihm Erfahrungen dazu eröffnet und Verantwortung überlässt. Deswegen müssen wir als erstes die Familien stärken und sie davor schützen, in Existenznöte zu geraten, zumindest im Umfang eines bedingungslosen Grundeinkommens. Für diejenigen, die aufgrund einer traumatisierten Lebensgeschichte Schwierigkeiten haben, ihr Leben in die eigenen Hände zu nehmen, müssen wir Hilfsangebote bereitstellen. Doch keinesfalls dürfen wir sie ihnen aufdrängen. Wir wissen seit langem, dass nur derjenige eine Chance hat, sein Leben in die eigenen Hände zu nehmen, der sich selbst dazu entscheidet, eine Hilfe anzunehmen. Für die anderen, die diesen Schritt nicht machen können, würde ein BGE zumindest ein Leben in Würde ermöglichen, ein Leben, das sie aus freien Stücken wählen. Wir müssen respektieren und damit leben, dass es immer Menschen in unserer Mitte geben wird, die Hilfe nicht anzunehmen bereit sind. Auch sie wären durch ein BGE geschützt und als Bürger anerkannt.