Es gibt zahllose Konzepte, die ein Grundeinkommen irgendeiner Art vorschlagen, so dass es uns nicht möglich ist, sie im Einzelnen abzuhandeln. Wir können aber einfache Kriterien nennen, an denen diese Modelle, die sich von unserem unterscheiden, gemessen werden sollen.
Die Bedingungslosigkeit des Grundeinkommens entspringt der Fürsorgepflicht unserer Gemeinschaft, für alle Bürger ein Leben in Würde zu ermöglichen. Würde bedeutet hier nichts anderes als dass die Autonomie der Bürger , ihre Integrität, geschützt wird. Unser Gemeinwesen gründet sich auf Gleichheit und Gerechtigkeit, die Bürger sind seine Geltungsquelle. Deswegen muss jeder Bürger einen Anspruch haben, ein Einkommen zu beziehen, ohne kontrolliert und gemaßregelt zu werden.
Das BGE ist kein Ersatz- bzw. Sonder- Einkommen, das der Bürger nur erhält, wenn er kein Erwerbseinkommen erzielt. Das BGE erhält der Bürger immer, ganz gleich wie vermögend er ist und welches Erwerbseinkommen er erzielt. Allerdings werden andere Einkommensarten außer dem BGE besteuert, dazu gehören z.B. Einkommen aus Kapital, Immobilienbesitz, Grundbesitz, Vermögen und Erwerb.
Das BGE ist ein Bürger -Einkommen. Bürger erhalten es in voller Höhe, Erwachsene wie Kinder. Entsprechend heutiger Regelungen läge es nahe, Personen mit dauerhafter Aufenthaltserlaubnis ebenfalls ein BGE zu gewähren. Es könnte genauso hoch, es könnte auch leicht vermindert sein.
Die Höhe des BGE: Es sollte so hoch als möglich sein, denn nur dann kann es die Würde des Einzelnen gewährleisten. Wie hoch es letztlich ist, entscheiden wir alle, es ist eine politische Entscheidung.