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12. Wer macht noch die Arbeiten, die schon heute unbeliebt sind, wenn man ein Einkommen erhält, ohne zu arbeiten ?

Wie heute schon gibt es auch unter BGE-Bedingungen keinen Zwang, einen bestimmten Beruf zu ergreifen. Das BGE erst lässt einen wirklichen Arbeitsmarkt entstehen, auf dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen souverän sind in der Aushandlung der Arbeits- und Entlohnungsbedingungen.

Unbeliebte Tätigkeiten müssen entweder höher entlohnt werden als heute, um sie interessant zu machen, oder wir müssen sie wieder in die eigenen Hände nehmen. Auch hier werden die Automatisierungsmöglichkeiten manche Frage beantworten, schaut man sich die heutige Müllabfuhr und die Supermärkte an. Auch Fahrer in U- und S-Bahnen sind erlässlich, sofern entsprechende Technologie eingesetzt wird wie z.B. in Hoch-Bahnen.

Für Berufe, deren Tätigkeit nicht standardisierbar ist, wie z.B. die Pflegeberufe, ärztliches und pädagogisches Handeln usw. würden unter BGE-Bedingungen endlich angemessene Honorierungen bzw. Entlohnungen angeboten werden müssen. Es sei denn, wir wollen auf sie verzichten, dann müssen wir sie in die eigenen Hände nehmen, wollen wir unsere Fürsorgepflicht nicht verletzten.