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14. Wie verhält sich das bedingungslose Grundeinkommen zu anderen Transferleistungen ?

Das BGE ersetzt langfristig – bis zu seiner Höhe – alle anderen Transferleistungen (Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Kindergeld, Bafög etc.). Heute bestehende Rentensprüche müssten also bei Einführung entweder umgewandelt oder verrechnet werden.

Sonderbedarfe, die vom BGE nicht abgedeckt werden können, müssen durch eine Zusatzversorgung vom Gemeinwesen getragen werden (hierzu gehören z.B. besondere Hilfsmittel für Behinderte u.ä.). Was heute das Arbeitslosengeld leistet, würde zukünftig, bei entsprechender Höhe durch ein BGE geleistet. Zusatzversorgungen auf freiwilliger Basis oder Abfindungen, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber miteinander aushandeln, könnten hinzutreten. Man kann darüber nachdenken, z.B. regionale Unterschiede der Lebenshaltungskosten durch Zuschüsse (Ortzuschläge o.ä.) auszugleichen.