Innovation würde belohnt und bestärkt. Technologische Problemlösungen könnten entwickelt und radikal genutzt werden, um menschliche Arbeitskraft dort einzusparen, wo es praktisch vernünftig ist. Alle standardisierbaren Arbeitsgänge könnten standardisiert und dadurch auch automatisiert werden.
Wie groß dieses Potential ist, können wir vermuten, indem wir mit offenen Augen durch die Welt gehen. Verlässliche Aussagen lassen sich darüber nicht machen. Durch Automatisierung repetitiver Arbeitsgänge würde die Wertschöpfung zunehmend über den Faktor Kapital getragen und die Innovationsleistungen an menschliche Arbeitskraft gebunden. Alle zur Suche nach Neuerung bereiten Bürger würden durch das BGE abgesichert und müssten nicht um ihre Existenz fürchten. Sie könnten sich frei dem müßigen Erkunden des Unbekannten überlassen und wären nicht von einer Marktgängigkeit ihrer Entdeckungen abhängig. Dies gilt in allen Bereichen: der Wirtschaft, der Kunst und der Wissenschaft. Das BGE kann hier mit Fug und Recht als Innovationsmotor bezeichnet werden.
Aber auch die Gütermärkte werden sich wandeln. Güter, die ihre Existenz heute dem Sozialprestige verdanken, das mit ihnen erworben wird, werden sehr wahrscheinlich an Bedeutung verlieren. Denn Sozialprestige erwirbt man unter Bedingungen des BGE dadurch, dass man etwas für die Gemeinschaft um ihrer selbst willen tut, ganz gleich in welchen Bereichen. Auch die Freizeitindustrie wird sich verändern, denn unter Bedingungen des BGE wird deutlich hervortreten, wie sehr die Freizeitindustrie fremdbestimmt die gewonnenen Freiheiten verschwendet. Wer sie verschwenden will, hat die Freiheit dazu, doch steht zu erwarten, dass die Bürger dieser Verschwendung nicht mehr im selben Umfang frönen werden. Die finanziellen Mittel, die heute in solche Wirtschaftszweige investiert werden, würde für Investitionen in anderen Bereich frei.
Für Unternehmen, die eine Verpflichtung zur Innovation haben, denn sie nutzen unsere Ressourcen – Rohstoffe, Lebenszeit und Wissen –, wäre ein Land, indem es ein BGE gibt, ein begehrter Standort. Dazu müssen wir nur die entsprechenden Entscheidungen treffen, denn auch Unternehmen müssen ihren Beitrag leisten.
Unternehmen müssen unter Bedingungen eines BGE um leistungsbereite Arbeitnehmer werben, ihnen gute Arbeitsbedingungen bieten. Arbeitnehmer haben die Freiheit, unter schlechten Arbeitsbedingungen nicht arbeiten zu müssen, wie es heute schon für die sogenannten „High Potentials“ gilt. Der Arbeitsmarkt wäre ein wirklicher Markt, in dem beide Seiten gleichermaßen mächtig wären. Die Annahme von Arbeitsbedingungen seitens eines Arbeitnehmers würde die Verpflichtung, sich in den Dienst des Unternehmens zu stellen, verstärken. Die Identifizierung mit einem solchen Arbeitsplatz wäre höher als heute. Allerdings hätte er auch die Möglichkeit, ohne weiteres diesen Arbeitsplatz aufzugeben.